1. Januar 2017
Was passiert bei Nichtbeachtung von steuerlichen Pflichten?
Das Finanzamt hat die diverse Mittel, Steuerpflichtige zur Einhaltung von steuerlichen Pflichten zu bewegen.
Generell hat der Staat die Möglichkeit, Zwangsmittel einzusetzen, um den Steuerpflichtigen zu einen Tun, Dulden oder Unterlassen zu bringen (§§ 328 bis 335 AO). Zwangsmittel sind Zwangsgeld, Ersatzvornahme und unmittelbarer Zwang. Notwendig ist dabei, dass die Finanzbehörde einen entsprechen Verwaltungsakt mit einer Handlungsaufforderung erlässt sowie das Zwangsmittel schriftlich unter Fristsetzung androht. Ist diese Frist abgelaufen, kann das Finanzamt ein Zwangsmittel festsetzen. Da die Finanzbehörden verpflichtet sind, das Zwangsmittel einzusetzen, das den Steuerpflichtigen am wenigsten belastet, ist es das Zwangsgeld, das in der Praxis am häufigsten vorkommt. In § 329 AO ist geregelt, dass das einzelne Zwangsgeld 25.000 Euro nicht übersteigen darf.
Andere Konsequenzen, die den Steuerpflichtigen treffen können, sind Schätzung, Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Zinsen.