Oliver Bruns
Steuerberater | Dipl. -Ök.T 05721-9707-0 info@steuerberater-bruns.de
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Rudolf Bruns
SteuerberaterT 05721-9707-0 info@steuerberater-bruns.de
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Leistungen für Geschäftskunden
Finanzbuchhaltung
Buchführung und Steuerberatung in Kombination ergeben konkrete Werte und aussagekräftige Prognosen für z.B. rechtzeitige Rücklagenbildung oder Vermeidung von Nachzahlungen.
- Erfassung aller Buchhaltungsbelege
- Fristgerechte UST-Voranmeldung
- Fristgerechte Zusammenfassende Meldung
- Verwaltung Debitoren / Kreditoren, OPOS
Gehaltsbuchführung
Die zuverlässige und korrekte Gehaltsbuchführung gehört bei uns zum Tagesgeschäft und basiert auf den stetig aktualisierten Gesetzgebungen.
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Meldungen an Finanzamt und Sozialversicherungsträger
- Liquiditätsplanungen und Führung der Lohnkonten
- Vertretung bei Prüfungen durch FA und Sozialversicherungen
Steuererklärungen
Die Erstellung sämtlicher betrieblicher Steuerklärungen sowie EST-Erklärungen durch uns, bringt Ihnen die Zeit für Ihre eigentlichen Aufgaben.
- Umsatzsteuererklärungen
- Gewerbe- und Körperschaftssteuererklärungen
- Einkommenssteuererklärungen
- Feststellung der Besteuerungsgrundlagen
Leistungen für Privatkunden
Einkommenssteuer
Das Steuersystem ist komplex und Ihre privaten Entscheidungen haben auch steuerrechtliche Konsequenzen. Wir bedenken und berechnen mit Ihnen steuerliche Folgen.
- Riester- bzw. Rürup-Rentenversicherung
- Erwerb von Immobilien
- Verkauf von Immobilien
- Durchführung (außer-) gerichtlicher Verfahren
Erbschaft / Schenkung
Bei Übertragungen zu Lebzeiten oder im Zuge einer Erbschaft empfiehlt sich vorab die Klärung der steuerlichen Aspekte, um unnötige Belastungen zu vermeiden.
- Steuerberatung bei Schenkungen
- Erbschaftssteuerliche Beratung
- Erstellung von Schenkungssteuererklärungen
- Erstellung von Erbschaftssteuererklärungen
Berechtigte Ansprüche
Wir wissen, was Sie steuerlich absetzen können und erstellen die für Sie optimale Steuererklärungen. Rechtssicher und zeitgerecht.
- Ausführliche Beratung
- Rechtssichere Erstellung
- Berücksichtigung aktueller Gesetzgebungen
- Prüfung eingehender Steuerbescheide
Ist eine Einkommens-Steuererklärung überhaupt notwendig?
Als Arbeitnehmer: Sofern Sie Einkünfte außerhalb Ihrer Lohnsteuerkarte von mehr als 410,- pro Jahr haben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Einkünfte sind Einnahmen minus Ausgaben (Betriebsausgaben oder Werbungskosten), maßgebend sind also nicht allein die Einnahmen. Sofern Sie nicht Arbeitnehmer sind und Einkünfte über 8.354,- bzw. bei Ehegatten 16.708,- haben (Status 2014, § 32a...
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Brauche ich überhaupt einen Steuerberater – es gibt doch Programme?
Sofern Sie genügend Zeit haben und und sich in die durchaus komplizierte Materie einarbeiten möchten, können Sie mit den aktuellen Programmen in vielen einfachen Fällen durchaus Ihre Steuererklärung selbst erstellen. Bei komplizierteren Aufgaben wächst jedoch der Zeitbedarf immens und es erhöht sich die Gefahr, dass wichtige Punkte übersehen werden. Die Verwendung eines Steuererklärungsprogramms für die Steuererklärung...
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Was passiert bei Nichtbeachtung von steuerlichen Pflichten?
Das Finanzamt hat die diverse Mittel, Steuerpflichtige zur Einhaltung von steuerlichen Pflichten zu bewegen. Generell hat der Staat die Möglichkeit, Zwangsmittel einzusetzen, um den Steuerpflichtigen zu einen Tun, Dulden oder Unterlassen zu bringen (§§ 328 bis 335 AO). Zwangsmittel sind Zwangsgeld, Ersatzvornahme und unmittelbarer Zwang. Notwendig ist dabei, dass die Finanzbehörde einen entsprechen Verwaltungsakt mit einer Handlungsaufforderung...
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Welche Bedeutung hat ein Steuerbescheid?
Mit einem Steuerbescheid setzt das Finanzamt aufgrund der ermittelten Besteuerungsgrundlagen die Steuer fest. Gemäß § 157 AO erfolgen Steuerbescheide schriftlich (sofern nicht ausnahmsweise etwas anderes bestimmt ist) und müssen den Steuerschuldner sowie die festgesetzte Steuer nach Art und Höhe eindeutig bezeichnen. Außerdem müssen sie mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden. Zu Steuerbescheiden zählen auch Freistellungsbescheide (ganz oder...
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Wichtige Termine zur Abgabe Ihrer Steuererklärungen
Berücksichtigen Sie bitte immer, dass auch wir eine Bearbeitungszeit benötigen und reichen Sie Ihre Unterlagen möglichst rechtzeitig ein. Sofern Sie einen Termin nicht einhalten können, sollten wir für Sie vor dem Abgabetermin eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen. Damit kann eine evtl. Festsetzung von Verspätungszuschlägen i. d. R. vermieden werden. Eine Fristverlängerung ist leider nicht für alle Steuerarten möglich. Bitte sprechen Sie uns an.
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Jeweils zum 10. des Monats
- UST – Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Umsatzsteuervoranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Fälligkeitstag. Bei Unternehmern, die zur monatlichen Abgabe von Voranmeldungen verpflichtet sind, wird dem Antrag auf Dauerfristverlängerung nur stattgegeben, wenn sie jedes Jahr bis zum 10.2. eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der gesamten Vorauszahlungen des vorangegangenen Kalenderjahres anmelden und entrichten.
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Jeweils zum 10. des Monats
- Lohnsteuer
- Kirchenlohnsteuer-Voranmeldungen
- Solidaritätszuschlag-Vorauszahlungen
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Quartalsbeiträge zum 10. des Monats
- Einkommensteuer (ESt)
- Kirchensteuer/Körperschaftsteuer (KSt)
- Solidaritätszuschlag-Vorauszahlungen
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Quartalsbeiträge zum 15. des Monats
- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
- Grundsteuer
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Beiträge zum 25. des Monats
- Zusammenfassende Meldungen
Zusammenfassende Meldungen sind monatlich abzugeben und bis zum 25. Tag nach Ablauf des jeweiligen Meldezeitraumes (Kalendermonats) zu erstatten (§ 18a Abs. 1 UStG). Unternehmer mit meldepflichtigen Umsätzen von nicht mehr als € 50.000,00 können die Meldungen bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres erstatten. Als meldepflichtige Umsätze zur Berechnung der maßgeblichen Umsatzgrenze gelten solche aus innergemeinschaftlichen Warenlieferungen sowie Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften. Zusammenfassende Meldungen sind zwingend mit Authentifizierung zu übermitteln. Es ist keine Dauerfristverlängerung möglich.
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Jeweils zum Ende des Monats
- Sozialversicherungsbeiträge
Sie wünschen sich eine Beratung?
Ansprechpartner/innen
Unser Team für fachspezifische steuerliche Aufgaben steht für Sie bereit.
R. Ebbighausen
Steuerfachangestellte
A. Tielker
Steuerfachangestellter
A. Dreier
Steuerfachangestellte
H. Steiger
Steuerfachangestellte
S. Hübner
Steuerfachangestellte
K. Schwedowski
Steuerfachangestellte
B. Riechers
Grosshandelskauffrau
C, Busche
Sparkassenkauffrau
P. Käsler
Steuerfachangestellter
C. Kabalec
Auszubildende
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Deshalb suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine(n)
Steuerberater(in)
(m/w/d)
Ihr Profil
- Mehrjährige Berufserfahrung
- Sicherer Umgang mit MS-Office-Produkten
- Erfahrung mit Steuersoftware, vorzugsw. DATEV
- Selbstständige, strukturierte Arbeitsweise
- Professionelles u. freundliches Auftreten
Lohnsachbearbeiter(in)
(m/w/d)
Ihr Profil
- Mehrjährige Berufserfahrung
- Sicherer Umgang mit MS-Office-Produkten
- Erfahrung mit Steuersoftware, vorzugsw. DATEV
- Selbstständige, strukturierte Arbeitsweise
- Professionelles u. freundliches Auftreten
Steuerfachangestellte(n)
(m/w/d)
Ihr Profil
- Mehrjährige Berufserfahrung
- Sicherer Umgang mit MS-Office-Produkten
- Erfahrung mit Steuersoftware, vorzugsw. DATEV
- Selbstständige, strukturierte Arbeitsweise
- Professionelles u. freundliches Auftreten
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